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Zahlung in Bearbeitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024/2025

 


Liebe Eltern!

Wir freuen uns, dass Sie unsere Schule besuchen. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, folgende Richtlinien (AGB) zu beachten:

 

ZAHLUNG

 

 

Der Teilnehmer des Unterrichts kann eine der folgenden Zahlungsmethoden wählen:

 

  1. Automatisches Lastschriftverfahren.

 

  1. Überweisung für das Semester zu den im Vertrag festgelegten Terminen.

 

               Bei Zahlungsverzug können Mahnspesen in Rechnung gestellt werden.

 

 

  1. Bei Wahl der Semesterzahlung ist das Semesterschulgeld bis spätestens zum 10.09. bzw. 10.02. eines jeden Jahres auf folgendes Schulkonto zu überweisen:

Erste Bank
BIC: GIBAATWWXX
IBAN: AT31 2011 1840 2327 1900

 

 

 

 

VERTRAGSDAUER/ KÜNDIGUNG

  1. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

  2. Die Kündigungsfrist für Unterrichtsnehmer beträgt 1 Monat zum Monatsende, mit Ausnahme der Kinder, die Russische Sprachschule besuchen und die die Spielgruppe besuchen, hier beträgt die Kündigungsfrist nicht weniger als einen Monat vor dem Beginn eines neuen Semesters. Somit beträgt die Unterrichtdauer in solchen Gruppen mindestens 1 Semester.

 

 

      3.Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und nur an die offizielle E-Mail-Adresse der Schule, office@lyzeum.at, gesendet werden. Andere Kündigungsmethoden, wie beispielsweise SMS, Nachrichten in sozialen Netzwerken, Mitteilungen an Lehrkräfte oder andere Kommunikationswege, werden nicht akzeptiert. Im Gegenfall wird das Schulgeld weiterhin eingezogen. 

       4.Im Juli und im August findet kein Unterricht statt. Diese Zeiten sind beitragsfrei.

       5.Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts des Teilnehmers vom Unterricht (nach der Probezeit) werden die      Unterrichtsgebühr und die Organisationsgebühr nicht zurückerstattet. Die Zahlung für den Unterricht ist bis    zum Ablauf des Vertrages in voller Höhe zu leisten. Im Falle der vorzeitigen Kündigung durch den Unterrichtgeber wird der aliquote Betrag des letzten Monats für die bereits bezahlte Unterrichtsgebühr und   Organisationsgebühr rückerstattet.

 

       6. Die Unterrichtsgebühren können an die Inflation angepasst werden. Im Falle einer Erhöhung werden die Eltern 2 Monate vor der geplanten Erhöhung informiert und haben das Recht, den Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen.

 

    7.Das Fernbleiben von Unterricht einbindet den Unterrichtnehmer nicht von der Zahlungspflicht.

    8.Es gibt keine Rückerstattung von Unterrichtsstunden und Kosten in den Ferientagen.

    9 .Bei Ausfall einer Unterrichtseinheit durch den Unterrichtgeber wird diese Nachgeholt. Der Termin zur Nachholung der Einheit wird in Abstimmung mit Mehrheit der Kursteilnehmer festgelegt.

Falls keinen Ersatztermin festgelegt werden kann so wird das für verfehlte Unterrichtstag Gebühr zurückerstattet.

Der Unterrichtnehmer unterliegt den Anweisungen des Unterrichtgebers und seines Personals. Der Unterrichtnehmer hat sich an die Hausordnung zu erhalten. Bei grob ungebührlichem und/oder unsittlichem Verhalten ist Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH befugt, den Schuler aus dem Unterricht auszuschließen und die Schule zu verweisen. Bereits bezahlte Kurse gebühren verfallen in diesem Fall.

 

     10.Im Falle einer Abbuchungsablehnung durch Ihre Bank, unabhängig vom Grund, wird bei jeder weiteren Abbuchung zusätzlich zum fälligen Betrag ein Betrag von bis zu 9,50 Euro verrechnet. Dies hängt von den Rückleitungsspesen ab, die die Bank der Schule in Rechnung stellt.

     11.Ich/wir nehme/n zur Kenntnis und erkläre/n mein/unser Einverständnis, dass das Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH jederzeit das Recht zur sofortigen Kündigung hat, wenn die Leitung zu der Ansicht gelangt, dass das Kind und die anderen Kinder nicht harmonieren und dadurch der Schulbetrieb beeinträchtigt wird. Eine solche Kündigung liegt im alleinigen pädagogischen Ermessen der Leitung und tritt sofort in Kraft.

 

 

SCHULFERIEN

 

Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH richtet sich nach der Schulferienordnung der Stadt Wien.

 

 

SCHULORDNUNG/SONSTIGES

 

   Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Unterrichtsteilnehmer, die Teilnehme am Unterricht erfolgt uneingeschränkt auf eigenes Risiko. Der Unterrichtsteilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er an keinen Krankheiten und/ oder Verletzungen leidet, die einer Teilnehme entgegenstehen oder für andere Unterrichtsteilnehmer mit Risiko verbunden sind.

Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte des Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH sind schonend     zu verwenden bzw. zu behandeln. UnterrichtsteilnehmerInnen haben für Beschädigungen, die sie verursachen, Schadenersatz zu leisten. Im Falle von Minderjährigkeit übernimmt der Erziehungsberechtigte für Schaden die Persönliche Haftung.

 

  1. Alle Minderjährige Unterrichtsteilnehmer müssen von Erziehungsberechtigten persönlich zum Unterricht gebracht bzw. abgeholt werden.

  2. Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.

  3. Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH weist darauf hin, dass in ihren Räumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Unterrichtsteilnehmer oder ihre Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch oder Teilnahme gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet und veröffentlicht werden dürfen werden.

  4. Der Unterrichtnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Video -und Fotomaterial von Training, Proben, Unterrichtsstunden, Vorstellungen, Workshops und Events unentgeltlich für Werbezwecke von der Schule verwendet werden dürfen.

  5. Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien bzw. Landesgerichtes Für ZRS Wien sowie die Anwendbarkeit von österreichischem Recht (soweit keinen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen).

  6.  Bildungs- und Kulturförderungsinstitut LYZEUM GmbH ist berechtigt, die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen, personenbezogenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die beiliegende Datenschutzerklärung hingewiesen, die er mit Unterfertigung akzeptiert.

 

 

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